Allgemeines
Details
Kraftwagen bis 3,5t zG
Mitführen von Anhängern
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettendeSofortmaßnahmen am Unfallort [7]
Geburtsnachweis Tag und Ort
Min. Alter
18/17 [4]
Vorbesitzer
—
Ausbildung
Theorie
Praxis
Eingeschl. Klassen
AM, L
Prüfung
Theorie
Praxis
Details
Kraftwagen
und Anhänger über 750 kg
und bis 3.500 kg zG
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort [7]
Geburtsnachweis Tag und Ort
Min. Alter
18/17 [4]
B
Ausbildung
Praxis
Eingeschl. Klassen
AM, L
Prüfung
Praxis
Details
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf 4.250 kg
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Geburtsnachweis Tag und Ort
Min. Alter
18/17 [4]
Vorbesitzer
B
Ausbildung
Theorie
Praxis
Eingeschl. Klassen
AM, L
Prüfung
Keine
Was darf ich mit den Klassen fahren?
Kraftwagen bis 3,5t zG
Mitführen von Anhängern
-Alle Anhänger bis 750 kg zG
-Bei Anhängern mit einer zG von mehr
als 750kg ist das zG der Kombination
auf 3500 kg begrenzt
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eigeschlossene Klassen: AM, L
Kraftwagen der Klasse B
und Anhänger über 750kG
und bis 3500 kg zG
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klasse: –
B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigen Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Das zG der Kombination ist auf 4250 kg begrenzt.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eigeschlossene Klassen: AM, L
Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?
Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare
Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf
öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung
frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Alter 18 bzw. 17* Jahre. * Im Rahmen des begleitenden Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
Schulungsdauer
12 Doppelstunden Grundstoff 2)
2 Doppelstunden Zusatzstoff 2)
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff
2) 2 Doppelstunden Zusatzstoff 2)
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden 3) Überland
4 Fahrstunden 3) Autobahn
3 Fahrstunden 3) bei Dunkelheit
Praxis
3 Fahrstunden 3) Überland
1 Fahrstunden 3) Autobahn
1 Fahrstunden 3) bei Dunkelheit
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Schulungsdauer
7,0 Stunden a 60 Minuten
davon 2,5 Stunden Theorie
Praxis
Praktische Übungen
210 Minuten (3,5 Stunden)
Fahren im Realverkehr
60 Minuten (1 Stunde)
Welche Prüfungen muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung:
Fragebogen mit 30 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
bei Erweiterung:
Fragebogen mit 20 Fragen
ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 45 Minuten
(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung entfällt
Unterlagen und Nachweise. Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort 4)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild
Sehtest
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Teilnahmebescheinigung nach erfolgter Ausbildung durch die Fahrschule dem Antrag beifügen.
Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.
Was noch zu beachten ist
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,sondern um eine Ausweitung der Klasse B.
Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (je 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.
Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.
Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse,sondern um eine Ausweitung der Klasse B.
Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (je 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden.
Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen.
Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
Befristung des Führerscheindokuments
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.
Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.
Wenn Sie den Führerschein der „alten“ Klasse 3 haben bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt.
werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.
Auf Antrag bekommen Sie außerdem:
Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3).
Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl
der Achsen auf drei.
Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen,
dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.
die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.
Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:
Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.
Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:
Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden
2) je 90 Minuten
3) je 45 Minuten
4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse