Allgemeines
Details
Kraftfahrzeuge,
die zur Beförderung von mehr als 8
aber höchstens 16 Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt
und gebaut sind und deren Länge
max. 8 m beträgt
-auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs 7)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Min. Alter
21 [5]
Vorbesitzer
B
Ausbildung
Theorie
Praxis
Eingeschl. Klassen
–
Prüfung
Theorie
Praxis
Details
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs 7)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Min. Alter
21 [5]
Vorbesitzer
D1
Ausbildung
Praxis
Eingeschl. Klassen
BE
bei
Besitz
von
C1: C1E
Prüfung
Praxis
Details
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs7)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Min. Alter
24 [6]
Vorbesitzer
B
Ausbildung
Theorie
Praxis
Eingeschl. Klassen
D1
Prüfung
Theorie
Praxis
Details
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Augenärztliches Zeugnis
Ärztliches Zeugnis
Belastungsgutachten
Erste-Hilfe-Kurs7)
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Min. Alter
24 [6]
Vorbesitz
D
Ausbildung
Praxis
Eingeschl. Klassen
D1E, BE
bei Besitz
von
C1: C1E
Prüfung
Praxis
Was darf ich mit den Klassen fahren?
Details
Kraftfahrzeuge,
die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge
max. 8 m beträgt -auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klassen: –
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: D1
Details
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.
Eingeschlossene Klasse: D1
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D
Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, bei Besitz von C1: C1E
Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?
21
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
21
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
24
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
21
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Wie lange dauert die Ausbildung mindestens
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B
Grundstoff 6
Zusatzstoff 10
Doppelstunden (90 Minuten)
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse B od. C1
Grundausbildung bis 2 Jahre: 41 > 2 Jahre: 16
Überland bis 2 Jahre: 19 > 2 Jahre: 8
Autobahn bis 2 Jahre: 12 > 2 Jahre: 4
Dunkelheit bis 2 Jahre: 7 > 2 Jahre: 4
Fahrstunden (45 Minuten)
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse C1 od. C
Grundstoff 6
Zusatzstoff 4
Doppelstunden (90 Minuten)
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse C
Grundausbildung bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 6
Überland bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 4
Autobahn bis 2 Jahre: 4 > 2 Jahre: 2
Dunkelheit bis 2 Jahre: 4 > 2 Jahre: 2
Fahrstunden (45 Minuten
Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde Dunkelheit
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1
Grundstoff 6
Zusatzstoff 18 (nur B) 12 (C1)
Doppelstunden (90 Minuten)
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse B od. C1
Grundausbildung bis 2 Jahre: 45 > 2 Jahre: 33
Überland bis 2 Jahre: 22 > 2 Jahre: 12
Autobahn bis 2 Jahre: 14 > 2 Jahre: 8
Dunkelheit bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 5
Fahrstunden (45 Minuten)
Theorie
bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1
Grundstoff 6
Zusatzstoff 8
Doppelstunden (90 Minuten)
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse C
Grundausbildung bis 2 Jahre: 14 > 2 Jahre: 20
Überland bis 2 Jahre: 16 > 2 Jahre: 5
Autobahn bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 5
Dunkelheit bis 2 Jahre: 6 > 2 Jahre: 3
Fahrstunden (45 Minuten)
Praxis
bei Vorbesitz von Klasse D1
Grundausbildung 20
Überland 5
Autobahn 5
Dunkelheit 5
Fahrstunden (45 Minuten)
Theorie
Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
Praxis
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Fahrstunden Überland
1 Fahrstunde Autobahn
1 Fahrstunde Dunkelheit
Welche Prüfungen muss ich machen?
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 35 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 75 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)
Theorieprüfung ist abzulegen
Fragebogen mit 40 Fragen
ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 75 Minuten
(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)
Theorieprüfung entfällt
Praktische Prüfung ist abzulegen
Dauer mindestens 70 Minuten
(Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)
Unterlagen und Nachweise . Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis
Wissenswertes
Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutsachten erfolgen.
Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.
zG = zulässige Gesamtmasse
1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.
2) Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.
3) Die Klassen D und DE können erworben werden:
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 2);
b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 2);
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr
bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse