Unternehmen der HERZOG GmbH

Allgemeines

Details

Kraftfahrzeuge,

die zur Beförderung von mehr als 8

aber höchstens 16 Personen

außer dem Fahrzeugführer ausgelegt

und gebaut sind und deren Länge

max. 8 m beträgt

-auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs 7)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

21 [5]

Vorbesitzer

B

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

Prüfung

Theorie

Praxis

Details

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs 7)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

21 [5]

Vorbesitzer

D1

Ausbildung

Praxis

Eingeschl. Klassen

BE

bei

Besitz

von

C1: C1E

Prüfung

Praxis

Details

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs7)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

24 [6]

Vorbesitzer

B

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

D1

Prüfung

Theorie

Praxis

Details

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs7)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

24 [6]

Vorbesitz

D

Ausbildung

Praxis

Eingeschl. Klassen

D1E, BE

 bei Besitz

 von

 C1: C1E

Prüfung

Praxis

Was darf ich mit den Klassen fahren?

Details

Kraftfahrzeuge,

die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen

außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge

max. 8 m beträgt -auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

Eingeschlossene Klassen:

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Details

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG.

Eingeschlossene Klasse: D1

Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: D

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E, bei Besitz von C1: C1E

Wie alt muss ich für den Führerscheinerwerb sein?

21

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

21

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

24

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

21

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens

Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B

Grundstoff 6

Zusatzstoff 10

Doppelstunden (90 Minuten)

Praxis
bei Vorbesitz von Klasse B od. C1

Grundausbildung bis 2 Jahre: 41 > 2 Jahre: 16

Überland bis 2 Jahre: 19 > 2 Jahre: 8

Autobahn bis 2 Jahre: 12 > 2 Jahre: 4

Dunkelheit bis 2 Jahre: 7 > 2 Jahre: 4

Fahrstunden (45 Minuten)

Theorie
bei Vorbesitz von Klasse C1 od. C

Grundstoff 6

Zusatzstoff 4

Doppelstunden (90 Minuten)

Praxis
bei Vorbesitz von Klasse C

Grundausbildung bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 6

Überland bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 4

Autobahn bis 2 Jahre: 4 > 2 Jahre: 2

Dunkelheit bis 2 Jahre: 4 > 2 Jahre: 2

Fahrstunden (45 Minuten

Theorie

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

4 Fahrstunden Grundausbildung

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunde Autobahn

1 Fahrstunde Dunkelheit

Theorie
bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1

Grundstoff 6

Zusatzstoff 18 (nur B) 12 (C1)

Doppelstunden (90 Minuten)

Praxis
bei Vorbesitz von Klasse B od. C1

Grundausbildung bis 2 Jahre: 45 > 2 Jahre: 33

Überland bis 2 Jahre: 22 > 2 Jahre: 12

Autobahn bis 2 Jahre: 14 > 2 Jahre: 8

Dunkelheit bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 5

Fahrstunden (45 Minuten)

Theorie
bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1

Grundstoff 6

Zusatzstoff 8

Doppelstunden (90 Minuten)

Praxis
bei Vorbesitz von Klasse C

Grundausbildung bis 2 Jahre: 14 > 2 Jahre: 20

Überland bis 2 Jahre: 16 > 2 Jahre: 5

Autobahn bis 2 Jahre: 8 > 2 Jahre: 5

Dunkelheit bis 2 Jahre: 6 > 2 Jahre: 3

Fahrstunden (45 Minuten)

Praxis
bei Vorbesitz von Klasse D1

Grundausbildung 20

Überland 5

Autobahn 5

Dunkelheit 5

Fahrstunden (45 Minuten)

Theorie

Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis

4 Fahrstunden Grundausbildung

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunde Autobahn

1 Fahrstunde Dunkelheit

Welche Prüfungen muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 35 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 75 Minuten

(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 70 Minuten

(Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 40 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 75 Minuten

(Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle und Handfertigkeiten, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung entfällt

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 70 Minuten

(Prüfungsinhalte: Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerorts, außerorts auch Autobahn und Kraftfahrtstraße)

Unterlagen und Nachweise . Beizufügen beim Antrag der Fahrerlaubnis

  Biometrisches Passbild      Augenärztliches Zeugnis      Ärztliches Zeugnis      Belastungsgutachten      Erste-Hilfe-Kurs4)      Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild      Augenärztliches Zeugnis      Ärztliches Zeugnis      Belastungsgutachten      Erste-Hilfe-Kurs4)      Nachweis über Tag und Ort der Geburt  
Biometrisches Passbild      Augenärztliches Zeugnis      Ärztliches Zeugnis      Belastungsgutachten      Erste-Hilfe-Kurs4)      Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Biometrisches Passbild      Augenärztliches Zeugnis      Ärztliches Zeugnis      Belastungsgutachten      Erste-Hilfe-Kurs4)      Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Wissenswertes

Sie benötigen mindestens den Führerschein der Klasse B sowie einen Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung. Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von Arbeitsmedizinern erstellt werden.

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutsachten erfolgen.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Busfahrer, die gewerblich Personen befördern, seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

zG = zulässige Gesamtmasse

 1) Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung nicht bestanden.

2) Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

3) Die Klassen D und DE können erworben werden:

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km unter den Bedingungen von 2);

b) bereits mit 20 Jahren unter den Bedingungen von 2);

c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr

bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2BKrFQG;

d) bereits mit 23 Jahren die Klasse D (nicht DE) nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

4) nur erforderlich bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnisklasse

Nach oben scrollen
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner