Unternehmen der HERZOG GmbH

Allgemeines

Details
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen
(Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Unterlagen | Kurse
Biometrisches Passbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter
15

Vorbesitzer

Ausbildung
Theorie
Praxis

Eingeschl. Klassen
Mofa

Prüfung
Theorie
Praxis

Details

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende

Sofortmaßnahmen am Unfallort

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

16

Vorbesitzer

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

AM

Prüfung

Theorie

Praxis

Details

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende

Sofortmaßnahmen am Unfallort7)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

18/17 [4]

Vorbesitzer

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

A1, AM

Prüfung

Theorie

Praxis

Details

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Fahrerlaubnisklassen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Min. Alter

zu a) 24 bzw. 20 bei min

2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

A2, A1, AM

Prüfung

Theorie

Praxis

Details

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH,

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Unterlagen | Kurse

Biometrisches Passbild

Min. Alter

15

Vorbesitzer

Ausbildung

Theorie

Praxis

Eingeschl. Klassen

Prüfung

 Theorie

Was darf ich mit den Klassen fahren?

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) /

DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;

• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;

• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);

• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;

• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;

• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;

• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;

• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahr-

 zeugen ohne die Masse der Batterien).

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³/

DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE bis 15 kW

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

KRAFTRÄDER

bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE

KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH,

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter

15 Jahre

16 Jahre

18 Jahre

zu a) 24 bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

15 Jahrr

Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?

Theorie

12 Doppelstunden2) Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

2 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

 (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorie

12 Doppelstunden2) Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

 (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden3) Überland

4 Fahrstunden3) Autobahn

3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

Theorie

12 Doppelstunden2) Grundstoff

 (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden3) Überland

4 Fahrstunden3) Autobahn

3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland 3)

2 Fahrstunden Autobahn 3)

1 Fahrstunde bei Dunkelheit 3)

Theorie

12 Doppelstunden2) Grundstoff

 (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praxis

Grundausbildung nach den Inhalten der

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

5 Fahrstunden3) Überland

4 Fahrstunden3) Autobahn

3 Fahrstunden3) bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland 3)

2 Fahrstunden Autobahn 3)

1 Fahrstunde bei Dunkelheit 3)

Theorie

6 Doppelstunden2)

in einem speziellen Mofakurs. In diesem Kurs werden alle für Mofa-Fahrer wichtige Regelungen gezielt unterrichtet.

oder:

Kommt ein besonderer Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustande, dürfen die Mofa-Bewerber zusammen mit den Fahrschülern der Klassen A, A2, A1 oder AM unterrichtet werden.

 Praxis

90 Minuten Grundausbildung

unabhängig von der Form des theoretischen Unterrichts

Welche Prüfung muss ich machen?

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

 ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften)abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 45 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 60 Minuten

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 60 Minuten

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

Theorieprüfung ist abzulegen

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 8 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung entfällt

Unterlagen und Nachweise, für den Antrag der Fahrerlaubnis sind beizufügen:

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Biometrisches Passbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort4)

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Biometrisches Passbild

Wissenswertes

Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Begrenzung der bbH Seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf bbH 80 km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Klassen 3/4 „alt“

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Als Leichtkrafträder gelten auch: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm3, einer Nennleistung von max. 11 kW sowie einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg, sofern sie vor dem 19.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild

Befristung der Fahrerlaubnis Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren: wer vor dem 01.04.1965 geboren ist; wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse.

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

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