Qualität liegt uns am Herzen, auch in Bezug auf unsere zukünftigen Kollegen und
Kolleginnen.
In der Fahrschule Herzog haben Sie nach § 21a FahrlG die Möglichkeit im Rahmen
Ihrer Ausbildung zum/zur staatl. anerkannten Fahrlehrer/Fahrlehrerin Ihr
Berufspraktikum zu absolvieren. Wir helfen Ihnen, Sicherheit und
Berufserfahrung in allen Ausbildungsbereichen zu erlangen. Gerne ergründen wir
mit Ihnen gemeinsam das Berufsethos des Fahrschullehrers.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an unsere Fahrschule in Biberach an Herrn Werner
Herzog.
Mit uns erreichen Sie Ihr Ziel.